Günstig mitfliegen ab Saarbrücken, so funktionieren Selbstkostenflüge.
Laut Gesetz dürfen Piloten mit einer LAPL- oder PPL-Lizenz keine Passagiere gegen Entgelt befördern, da dies eine gewerbliche Tätigkeit wäre. Allerdings sind Flüge nach der sogenannten Kostenteilung erlaubt. Dies bedeutet, dass alle direkt mit dem Flug verbundenen Kosten addiert und durch die Anzahl der im Flugzeug befindlichen Personen geteilt werden. Da der Pilot ebenso mitfliegt wie ein Mitflieger (umgangssprachlich auch Passagier genannt), muss auch der Pilot seinen Beitrag leisten.
Warum wir das anbieten? Nun wir fliegen viel und gerne, können unsere eigenen Kosten reduzieren und gleichzeitig die Freude am Fliegen mit anderen teilen.